Momente die wir alle kennen...



"Buchhaltung ist so spannend wie Steinesammeln!"

Als steuerpflichtiger Selbstständiger haften Sie selbst für die ordnungsmäßige Buchführung Ihres Unternehmens – daran ändert auch ein Steuerberater oder Ihre Buchhaltungssoftware nichts. Zudem besteht auch noch eine GoBD Pflicht.

Klingt nach zusätzlichem Aufwand, oder?

Grund genug, sich ein wenig für`s "Steinesammeln" zu interessieren - Sie müssen ja nicht selber sammeln - Dafür gibt es Fachleute und Spezialisten wie Ωhage Digital * BuchhaltungsService, der Ihnen mit Freude, die Arbeit abnimmt und Ihnen mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft ermöglicht.

Janine Ohage:
"Ich liebe Steinesammeln, Zahlen zu ordnen und effiziente Strukturen in Finanz- und Lohnbuchhaltungen zu bringen. Ωhage Digital arbeitet kompetent und aus Freude an der Buchhaltung!"

Was ist die GoBD?

Mehr Informationen…

GoBD ist die Abkürzung für„Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“.

In diesen Grundsätzen ist geregelt, in welchem Umfang und für welche Dauer Unterlagen in einem Unternehmen aufbewahrt werden müssen.

In der Regel sind diese Belege für eine Dauer von 10 Jahren aufzubewahren.

Von der GoBD betroffen sind jegliche Unternehmensformen, sowie Freiberufler und Selbständige. Buchhaltungspflichtige Gewerbetreibende und Unternehmensführende sind dieser Regelung untergeordnet.

Wie lauten die GoBD Richtlinien?

Die GoBD definieren im digitalen Zeitalter die Anforderungen an eine korrekte Buchführung. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Erfüllung von Aufzeichnungspflichten in elektronischer Form gelegt.

Einfacher ausgedrückt: Die GoBD beschreibt, wie Belege heutzutage erfasst und archiviert werden müssen.

Sie umfassen hauptsächliche folgende Bereiche:

  • Einsatz von Software gemäß den GoBD
  • GoBD-konforme Arbeitsweise
  • die revisionssichere Archivierung
  • die vollständige Dokumentation aller Verfahren

In Bezug auf die GoBD ist deshalb Sorgfalt geboten. Ωhage Digital unterstützt Sie gerne bei der Einhaltung dieser Grundsätze und freut sich  auf Ihre Kontaktaufnahme.


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Buchhaltungsservice, Büroservice, Interim-Management Berlin

* Rechtlicher Hinweis

Die von Ωhage Digital angebotenen Dienstleistungen aus dem Bereich Buchhaltung unterliegen den Einschränkungen des § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG. Im Bereich Buchhaltung bietet Ωhage Digital Ihnen das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle & die lfd. Lohnabrechnung an. Ωhage Digital weist ausdrücklich darauf hin, dass  keine Steuer- oder Rechtsberatung durchgeführt wird.